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Pflegeantrag online stellen und Leistungen ab dem heutigen Tag sichern.

Pflegeantrag online stellen und Leistungen ab dem heutigen Tag sichern.

  • Unabhängig und einfach
  • In 15 Minuten versendet
  • Sichere Übermittlung deiner Daten

Wir helfen Angehörigen und Pflegebedürftigen einen Pflegeantrag zu stellen und begleiten sie durch den Prozess.

Unsicher, ob du Anspruch auf Pflegeleistungen hast?
Jetzt hier prüfen

Schon gewußt: Anspruch auf Pflegeleistung gilt ab dem Tag, an dem der Antrag gestellt wurde. Bei uns kannst du den Antrag noch heute einreihen und deinen Anspruch geltend machen.

Schon gewußt: Anspruch auf Pflegeleistung gilt ab dem Tag, an dem der Antrag gestellt wurde. Bei uns kannst du den Antrag noch heute einreihen und deinen Anspruch geltend machen.

Herzlich Willkommen!

Unser Initiator und Mitgründer Armando Statti erzählt dir in diesem Video, wer deinePflege ist, warum wir tun was wir tun und vor allem:
Was wir für DICH tun!

Deine Vorteile mit uns

Einfach

Kein kompliziertes Formular, kein Papier. Beantworte uns online in weniger als 15 Minuten ein paar Fragen und wir erstellen den Antrag für dich.

Persönlich

Du brauchst Hilfe beim Ausfüllen? Unsere Experten sind per Mail, Telefon oder Chat für dich da. Nicht nur während dem Antrag, sondern auf deiner gesamten Pflegereise.

Kostenfrei

Nicht nur unser Service, sondern auch deine Leistung erhältst du kostenfrei, da deine Pflegekasse die Kosten übernimmt.

Meine Pflege, deine Pflege

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    Dietmar (78)

    „Wow. Ich wurde sogar zurückgerufen, um sehr freundlich und kompetent beraten zu werden. Das war mein Silberstreif am Horizont der deutschen Servicewüste. DANKE."

    Sabine (37)

    „Ich bin begeistert! Auf eurer Seite konnte ich den Antrag einfach ausfüllen und dann ging alles von selbst. Ihr weist auf Hilfe hin und kümmert euch. Als Angehörige fühle ich mich nicht mehr allein. Ich kann immer anrufen und ihr helft wirklich. Ich kann jedem deinePflege empfehlen. Es macht das Leben so viel leichter! DANKE FÜR EUREN UNERMÜDLICHEN EINSATZ!"
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    Moritz (45)

    „Für mich war es die beste und einfachste Methode, den Pflegeantrag zu stellen. Ich kann diese durch die Speicherfunktion mehrmals aufrufen, verändern, weiter machen, versenden und beenden. Sehr gut und verständlich aufgebaut. Vielen Dank, hat mir viel Arbeit erspart."

    Anna (73)

    „Die Seite ist einfach super. Kannte ich vorher nicht. Hab bei den Fragen alles eingetragen und schwupps... war es in einem Formular, was ich aber erst sah, als ich es abschickte. Und es ging gleich an meine Krankenkasse per Mail. Einfach super. Ich hätte sonst keine Ahnung gehabt, wie ich einen Antrag für Pflege hätte stellen sollen. Danke, danke, danke."
DeinePflege Erstantrag

Du brauchst Pflege?

Pflegebedürftig wird man nicht von heute auf morgen, das entwickelt sich häufig schleichend. Sobald du den Eindruck hast, dass du selbst oder einer deiner Liebsten Hilfe bei der Bewältigung des Alltags benötigt, empfehlen wir dir, einen Pflegeantrag stellen. Und das am besten so früh wie möglich – also auch, wenn du dir unsicher bist, wie das Ergebnis ausfallen wird.

Ob jemand pflegebedürftig ist, bemisst sich an den körperlichen und/oder geistigen Einschränkungen, die die Selbstständigkeit im Alltag erschweren. Je schwerer die Einschränkung, desto höher der Pflegegrad. Die verschiedenen Pflegegrade gewährleisten, dass bereits für erste kleine Einschränkungen Leistungen in Anspruch genommen werden können.

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DeinePflege Pflegegrad

Was ist ein Pflegegrad?

Der Pflegegrad gibt an, wie selbstständig eine Person in ihrem Alltag ist und entscheidet darüber, welche Unterstützung in Form von Leistungen sie von ihrer Pflegekasse bekommt.

Je nach psychischem, geistigem und körperlichem Zustand wird dabei in Pflegegrad 1 bis 5 unterschieden. Pflegegrad 1 steht für geringe, Pflegegrad 5 für schwerste Beeinträchtigungen. Bemessungsgrundlage sind die Fähigkeiten der Person und der Grad der Selbstständigkeit, mit der sie ihren Alltag bewältigen kann. Diese Selbstständigkeit wird bei einer Begutachtung durch einen Gutachter ermittelt.

Bevor die Begutachtung stattfindet, muss ein Erstantrag gestellt werden. Erst wenn dieser bei der Pflegekasse eingegangen ist, kommt ein unabhängiger Gutachter des Medizinischen Dienstes zu einem vereinbarten Termin vorbei, um die Begutachtung vorzunehmen. Keine Angst also vor einem unangekündigten Besuch!

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Bewertung eines Pflegegrades

Für die Bewertung des Pflegegrades werden in einem standardisierten Fragenkatalog folgende sechs Lebensbereiche, sogenannte Module, betrachtet:

  1. Mobilität
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  4. Selbstversorgung
  5. Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  6. Gestaltung des Alltagslebens und Pflege sozialer Kontakte

In jedem dieser Lebensbereiche werden Punkte von null bis drei vergeben. Ihr Gesamtwert ergibt am Ende den Richtwert für einen Pflegegrad, über den im Anschluss die Pflegekasse entscheidet. Je höher der Pflegegrad, desto höher die Geld- und Sachleistungen, die du von der Pflegekasse bekommst.

Pflegegrad 1

12,5 bis 27

Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 2

27 bis unter 47,5

Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 3

47,5 bis unter 70

Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 4

70 bis unter 90

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 5

Punktzahl 90 bis 100

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

DeinePflege Pflegegrad

Wer ist der Medizinische Dienst?

Als gesetzlich Versicherter kommst du spätestens ab Einreichen deines Erstantrags auf den Medizinischen Dienst – kurz MD. Doch welche Aufgaben übernimmt der MD für Pflegebedürftige? Und welche Rolle spielt er bei der Vergabe deines Pflegegrads?

Den Medizinischen Dienst kann man als Dienstleister innerhalb des Gesundheitswesens verstehen, der unabhängig von den Krankenversicherungen relativ selbstständig agiert. Es handelt sich dabei um Gutachter:innen, die vor allem für diese Bereichen verantwortlich sind:

  • Beratung zur medizinischen Versorgung
  • Begutachtung für die Krankenversicherung
  • Begutachtung für die Pflegeversicherung
  • Kontrolle der Pflegequalität

Einer dieser Gutachter übernimmt also auch die Beurteilung, die per Hausbesuch stattfindet und die Basis für deine Einstufung in einen Pflegegrad bildet. Übrigens: Der Medizinische Dienst ist nur für gesetzlich Versicherte zuständig. Um Privatversicherte kümmert sich der MEDICPROOF.

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Erstantrag

Wenn du das Gefühl hast, dass du selbst oder jemand in deinem Familien- oder Freundeskreis Hilfe benötigt, kannst du einen Pflegegrad beantragen. Sobald dieser bestätigt wurde, hast du (oder die pflegebedürftige Person) dann Anspruch auf viele verschiedene Leistungen, die von der Pflegekasse übernommen werden. Mit DeinePflege kannst du alles online innerhalb weniger Minuten erledigen!

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Schritt für Schritt zu deinem Pflegegrad

DeinePflege Pflegegrad

Voraussetzungen

  • Du oder ein:e Angehörige:r braucht Hilfe im Alltag – körperlich und/oder geistig
  • Du hast in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre in die soziale Pflegeversicherung eingezahlt
  • Du erhältst bis jetzt noch keine Pflegeleistungen

Schnell handeln

Bei einem Antrag auf Pflegeleistungen ist vor allem der Zeitpunkt entscheidend – denn man erhält nicht ab der Pflegebedürftigkeit seine Unterstützung, sondern erst ab der Erstellung seines Pflegeantrags. So wird der Beginn der Pflegeleistungen auf den Tag datiert, an dem der Antrag gestellt wurde. Aus diesem Grund ist es wichtig, für sich oder seine:n Angehörige:n zeitnah zu handeln.